Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Steinbach International GmbH, sind bemüht, unsere Website https://www.steinbach-group.com/de/ im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 so weit wie möglich eingehalten.

Nähere Informationen zum Vertragsabschluss finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Niedriger Farbkontrast: Einige Texte weisen ein Kontrastverhältnis auf, das unter dem empfohlenen Mindestwert von 4,5:1 liegt. Dies erschwert die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
  • Fehlende Alternativtexte: Mehrere verlinkte Bilder enthalten keine Alternativtexte (alt-Attribute), wodurch Screenreader-Nutzer*innen wichtige Informationen nicht erhalten.
  • Leere Schaltflächen und Links: Einzelne Buttons und Links sind ohne sichtbaren Text oder ohne screenreader-lesbare Beschriftung implementiert und daher mit assistiven Technologien schwer nutzbar.
  • Unzureichende Beschriftung von Bedienelementen: Manche interaktive Elemente (z. B. Schaltflächen oder Links) verfügen über keinen klar erkennbaren Namen, was die Navigation erschwert.
  • Unstrukturierte Überschriftenhierarchie: Überschriften folgen stellenweise nicht der logischen Reihenfolge (H1 bis H6), was die Orientierung für Screenreader-Nutzer*innen beeinträchtigen kann.
  • Fehlende Semantik in Listen: Manche Listen enthalten HTML-Elemente, die nicht den semantischen Anforderungen entsprechen und dadurch das Vorlesen mit Screenreadern erschweren.
  • Nicht standardkonforme Tab-Reihenfolge: Einige Elemente verwenden einen tabindex-Wert größer als 0, was zu einer unnatürlichen Navigationsreihenfolge führen kann.
  • Unzureichende Größe und Abstand von Touch-Zielen: Bestimmte interaktive Elemente sind zu klein oder liegen zu nah beieinander, was die Bedienung auf Touch-Geräten erschwert.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ist es derzeit nicht möglich, alle bestehenden Barrieren sofort vollständig zu beheben. Die Umsetzung erfordert teils tiefgreifende technische Anpassungen, die aktuell mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wären.

Die aufgelisteten Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden jedoch laufend analysiert und im Rahmen zukünftiger Updates schrittweise behoben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. Mai 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2.

Unsere Website wird laufend verbessert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen:

In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.